Honorare 2023 & AGB

Gästeführer-Honorare / Guiding Fee / Tarifs pour une visite guidée de la ville de Munich ou des alentours:

Für professionelle Stadtführungen, kurzweilige Halbtages-Ausflüge, facettenreiche Exkursionen, Munich Sightseeing and Exkursions, interessante Museumsbesuche, individuell mit Ihnen abgestimmte Themenrundgänge, Führung durch weltbekannte Attraktionen in und rund um München in Deutsch, Englisch und Französisch, auch zweisprachig: Honorare als Officzieller Gästeführer / Stadtführer / Reiseleiter / Tour Guide / Guide touristique de Munich:

Honorare für zusammenhängende Stunden ohne Eintritte oder KFZ-/Buskosten oder ÖPNV –

Diese Honorartabelle gilt für 2023 !!!

Führungs-Honorarsätze
Guiding Fee
Tarifs pour la guide
DeutschFremdsprache
English / French
Anglais / Francais
Zweisprachig
Deux langues
étrangères
Bis 2 Stunden Sightseeing
ab165 Euro180 Euro210 Euro
Bis 2 Stunden Themenrundgängeab 190 Euro210 Euro245 Euro
Bis 3 Stundenab 195 Euro225 Euro265 Euro
Bis 4 Stundenab 235 Euro245 Euro280 Euro
Bis 5 Stundenab 265 Euro275 Euro300 Euro
Bis 6 Stundenab 295 Euro305 Euro330 Euro
Bis 7 Stundenab 325 Euro335 Euro355 Euro
Bis 8 Stundenab 355 Euro360 Euro385 Euro
9 bis 11 Stunden
inkl. Mittagessen
ab 395 Euro400 Euro435 Euro
Jede weitere
angefangene Stunde
+ 35 Euro+ 45 Euro+ 50 Euro
Themenrundgänge
(zzgl. Probierportionen
ab190 Euro210 Euro225 Euro

Erhöhung der Eintritte 2023 in Schlösser seitens der Bayerischen Verwaltung für Staatliche Schlösser, Gärten und Seen (Schlösserverwaltung) – PREISERHÖHUNGEN AB 01.01.2023: s.u.

Bavarian Administration of State-Owned Palaces, Gardens and Lake – Entrance Tickets – NEW PRICES 2020: see below

https://www.schloesser.bayern.de/deutsch/schloss/uebers/muenchen.htm
https://www.schloesser.bayern.de/deutsch/schloss/objekte/mu_res.htm
https://www.schloesser.bayern.de/deutsch/schloss/objekte/ny_schl.htm
https://www.schloesser.bayern.de/deutsch/schloss/objekte/schl_ns.htm

Sofern die rund 90 Beiträge auf dieser Webseite nicht genügen und es einer individuellen, persöhnlichen Planung bedarf, beträgt mein Zeithonorar für die individuelle Planung Ihres Besichtigungsprogramms, auf speziellen Wunsch Ausarbeitung schriftlicher Vorschläge, Reservierungen von Schlössern oder Restaurants sowie ausgiebige Korrespondenz:

45 Euro pro Stunde Zeithonorar zuzüglich zum Führungshonorar.

45 Euro per hour time fee in addition to my guiding fee if reservations are requested or a detailed touristic program in addition to the many details on this homepage are required.

In meinen Honoraren sind Telekommunikations- und Telefonkosten, Faxgebühren, Fotokopien sowie einmaliges Inlands-Porto für die Rechnung enthalten, jedoch KEINE Mobilfunkgebühren zu ausländischen Handys.

Meine Honorare unterliegen nicht der Mehrwertsteuer (zurzeit 19 % in Deutschland), da ich als Tour Guide / Reiseleiter / Stadtführer / Gästeführer Kleinunternehmer und somit nach § 19 UStG von der Mehrwertsteuer befreit bin.

Langjährigen Kunden mit bis zu 10 Aufträgen pro Jahr gewähre ich nach Vereinbarung einen Treue-Bonus bis zu 40 Euro pro Auftrag.

Ein Flughafen-Transfer/Assistenz wird wie eine 3-stündige Stadtrundfahrt abgerechnet zuzüglich zu den Fahrtkosten mit der S-Bahn zum Franz-Josef-Strauß Airport gemäß Tarif des MVV.

Im Falle einer Auftragsstornierung von individuell ausgearbeiteten Touren wird eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro in Rechnung gestellt.

Zusatzstunden, beispielsweise bei Verspätungen, werden nach Tarif berechnet. Für Transfers innerhalb Münchens gilt das Grundhonorar bis 2 Stunden. Nachtzuschlag: 22 bis 6 Uhr, je angefangene Stunde pauschal 45 Euro Nachtzuschlag pro Stunde. Bei Treffpunkten außerhalb Münchens fallen Fahrtkosten und ein zusätzliches Zeithonorar für die Fahrtzeit an.

Bei erforderlichen Übernachtungen z.B. bei einer Reiseleitung trägt der Reiseveranstalter die Kosten für mein Hotelzimmer (EZ/HP) gemäß dem Arrangement der Reisegruppe im Hotel der Reisegruppe.

Mein Zeit-Honorar zahlen Sie bitte direkt und in bar vor Ort an mich gegen Quittung vor Beginn meiner Dienstleistung oder überweisen es vorab 6 (sechs) Tage vor Termin auf mein Bankkonto gemäß Rechnung.

Stornofristen / Verspätungen

Falls die Gruppe oder der Gast zum vereinbarten Termin nicht am vereinbarten Treffpunkt erscheint oder zu spät absagt, werde ich das jeweilige volle Führungshonorar meinem Auftraggeber insgesamt in Rechnung stellen. Die Absage gilt als rechtzeitig, wenn ich als Tour Guide / Stadtführer / Reiseleiter / Gästeführer bei 2 – 3-stündigen Stadtführungen mindestens drei Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich – und vorab telefonisch per Mobiltelefon – benachrichtigt wurde. Für Exkursionen und Tagestouren, die länger als 3 Stunden dauern, beträgt die Stornierungsfrist 10 (zehn) Werktage vor dem vereinbarten Termin – sowie vorab telefonisch! Verspätungen der Gruppe – auch wegen Stau – gehen zu Lasten des Auftraggebers. Nach 30 Minuten Wartezeit verlasse ich als Tour Guide / Stadtführer / Reiseleiter / Gästeführer den vereinbarten Treffpunkt und stelle das gesamte Honorar in Rechnung.

Steht der Gruppe kein Fahrzeug zu Verfügung, kann ich gegebenenfalls zu den Stadtführungen und Exkursionen einen Bus vermitteln. Die Kosten richten sich nach der Größe des Busses, der Einsatz-Uhrzeit, der Einsatzdauer und der Zahl der gefahrenen Kilometer. Die Busmieten variieren. Den Vertrag mit dem Busunternehmen schließen meine Auftraggeber direkt ab und vereinbaren auch direkt mit diesem Unternehmen eventuelle Ausfallkosten und Stornierungsfristen.

Bitte beauftragen Sie mich als Tour Guide / Stadtführer / Gästeführer schriftlich möglichst 10 (zehn) Arbeitstage vor dem Termin, geben Sie mir bitte Ihre komplette Adresse und Telefonnummer an sowie das genaue Datum, Uhrzeit, Dauer der gewünschten Besichtigung, Sprache, Gästeanzahl, Herkunft (Ursprungsland der Gäste), gewünschter Treffpunkt sowie eventuelle Besichtigungswünsche an. Bitte nennen Sie mir auch die Mobil-Nummer des Ansprechpartners der Gruppe (Tour Leader / Reiseleiter) und die des Busfahrers, und spezifizieren Sie nach Möglichkeit den Bus (Kennzeichen, Farbe, Aufschrift, Name des Busfahrers und seine Mobil-Nummer).

München, Im Januar 2023

Barbara Schöne

Stadträtin a. D.

Offizieller Gästeführer der Landeshauptstadt München in Deutsch, Englisch und Französisch
Official Tour Guide of Munich in German, English and French

Postanschrift / Mail:

Barbara Schöne
Klopstockstraße 8
80804 München

oder Postfach 10 13 13, 80087 München (hinterm Rathaus)

Telefon Büro München-Nymphenburg-Gern:          0049 (0) 89 – 23 71 48 02 (mit AB)
Mobil:                         0049 (0) 177 67 10 500
E-mail:                                           kontakt(at)schoene-stadtfuehrung-muenchen.de

Webseite (seit 2016):               www.schoene-stadtfuehrung-muenchen.de

Webseite (seit 1999)               www.gaestefuehrer-muenchen.de

Facebook:                                 Barbara Schöne – Touristik Consultant / Gästeführer mit folgendem Link:

http://www.facebook.com/Gästeführer-München-259765747702540/

Sie finden mich auch auf WhatsApp

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

www.schoene-stadtfuehrung-muenchen.de    

www.gaestefuehrer-muenchen.de

Beide Webseiten werden von mir, BARBARA SCHÖNE, in meiner Funktion als selbständige, offizielle Gästeführerin der Landeshauptstadt München gestaltet und verwaltet.

    1. Vertragliche Beziehungen kommen nur zwischen mir als Gästeführer und meinem Auftraggeber (Kunde) zustande und unterliegen weitgehend den AGB von München Tourismus, Referat für Arbeit und Wirtschaft, München.
    2. Meine Führungshonorare entnehmen Sie bitte der separaten Aufstellung für Preise / Gebühren / Führungshonorare (+ ggfs. Zeithonorare / Fahrtkosten).
    3. Bei Stadtführungen (Stadtrundgängen) und Themenführungen beträgt die Gruppengröße – soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart –  maximal 20/25 Teilnehmer.
    4. Bei Museumsführungen beträgt die Gruppengröße – je nach Vorschrift der einzelnen staatlichen, städtischen oder privaten Institutionen – 15/20 Teilnehmer.
    5. Meine Führungshonorare unterliegen nach § 19 UStG nicht der Mehrwertsteuer (Kleinunternehmerregelung).
    6. Alle Anfragen müssen schriftlich erfolgen – über das Kontakt-Formular oder per E-Mail an barbara.g.schoene (at) gmx.de. Der Auftrag kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung / REchnung meinerseits zustande.
    7. Sollte ich terminlich verhindert sein, kann ich auf Wunsch meines Auftraggebers eine andere kompetente, selbständige offizielle Gästeführerin suchen und zu den gleichen Konditionen verpflichten. Für diese Dienstleistung werde ich ein Zeithonorar in Rechnung stellen, beispielsweise ab 1 Stunde EUR 40 inklusive Handykosten / FAX / Porto oder Email-Korrespondenz.
    8. Eintritte sind jeweils zusätzlich zu meinen Führungs- / Zeithonoraren vom Auftraggeber vor Ort an die jeweilige Institution gegen Quittung zu bezahlen. Nur in Ausnahmefällen bei mir bestens bekannten Dauerkunden bin ich bereit, in Vorleistung zu treten und die Eintrittstickets zu kaufen, falls die Gruppe ohne Reiseleiter / ohne Ansprechpartner München besucht. Sollte es notwendig sein, Eintritte etc. für die Grupe vor Ort auszulegen, müssen 100 % der zu erwartenden Kosten bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf meinem Bankkonto eingegangen sein.
    9. In diesem Fall bitte ich um Vorab-Überweisung meiner Rechnung für das Führungshonorar mindestens 6 Tage vor Termin. In der Regel gibt es keine Rückerstattung für gezahlte Eintritte, falls ein Gast vor Ort nicht teilnehmen möchte, mir dies erst nach Kauf der Eintrittskarten durch mich mitteilt oder sich die Gruppe kurzfristig und unplanmäßig, also unerwartet, anders entscheidet als vereinbart.
    10. Für einen vermittelten Auftrag übernehme ich als Gästeführer keinerlei Haftung.
    11. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Bezahlung meiner Rechnung / Leistungen spätestens am Leistungstag direkt bei mir als Gästeführer in BAR gegen Quittung VOR Beginn der Stadtführung / Exkursion es sei denn, der Rechnungsbetrag wurde vom Auftraggeber 6 (sechs) Tage vor Termin auf mein Bankkonto bei der Sparda-Bank München eG überwiesen.
    12. Eintrittsgelder, Fahrpreise beim ÖPNV / Gebühren etc. sind nicht in meinem Führungshonorar als Gästeführer / Stadtführer / tour guide / guide touristique enthalten. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Reservierungen z.B. für Schloss Neuschwanstein / Schloss Linderhof u. ä. direkt vom Auftraggeber auf eigene Kosten selbständig zu buchen und zu bezahlen.
    13. Bild- und Tonaufnahmen meiner Stadtführung / Referate unterwegs bei Busfahrten / Exkursionen selbst und hierbei insbesondere meiner Person als Gästeführerin sind nicht gestattet. Dieses Verbot gilt auch für Busfahrer / Lehrer / Reiseleiter / Tour Leader.
    14. Im Falle der Auftragsstornierung durch den Auftraggeber gilt Folgendes:
    15. Bei Stornierung zwischen dem 14. und dem 5. Werktag vor dem vereinbarten Führungstermin mit umfangreichen Ausarbeitungen des Führungsprogramms wird eine Stornogebühr von 50 % des vereinbarten Honorars berechnet.
    16. Bei Stornierungen ab dem 4. Tag vor dem vereinbarten Führungstermin wird das vereinbarte Honorar insgesamt berechnet.
      Stornierungen müssen rechtzeitig schriftlich erfolgen (siehe “Stornofristen / Verspätungen”) .
    17. Bei Verspätung der Teilnehmer warte ich als Gästeführerin 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Die Dauer der Führung verkürzt sich dementsprechend. Erscheinen die Teilnehmer auch nach 30 Minuten nicht am vereinbarten Ort, bin ich als Gästeführer / Stadtführer / Tour Guide  von der Verpflichtung zur Leistung befreit, behalte aber den Anspruch auf das vereinbarte Gästeführer-Honorar.
    18. Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko der Teilnehmer. Meine Haftung als Gästeführer ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit meinerseits beschränkt. Der Höhe nach ist der Schadensersatzanspruch auf die Höhe des vereinbarten Gästeführerhonorars begrenzt; dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ich als Gästeführer hafte nicht für etwaige Fehlleistungen und für Schäden des Auftraggebers, die durch das Verschulden von Dritten oder die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten durch Dritte entstanden sind.
    19. Wird die Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich, kann ich als Gästeführer von der vereinbarten Leistung zurücktreten oder diese abbrechen. Ansprüche des Auftraggebers gegen mich als Gästeführer sind in diesem Fall ausgeschlossen. Für bereits erbrachte Leistungen ist das vereinbarte Gesamt-Honorar geschuldet.
    20. Sollte ich plötzlich krank werden oder bei Vorliegen dringender persönlicher Gründe (z.B. Unfall / Todesfall in der Familie etc.) bin ich als Gästeführer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Ansprüche des Auftraggebers gegen mich als Gästeführer sind in diesem Fall ausgeschlossen. Der Auftraggeber schuldet in diesem Fall kein Gästeführerhonorar.
      Als Gästeführer werde ich mich im Falle meiner Erkrankung oder plötzlichen Verhinderung jedoch bemühen, als Ersatz eine/n professionelle/n und kompetente/n andere/n Offiziellen Gästeführer/in zu vermitteln, schulde jedoch keine derartige Ersatzvermittlung.
    21. Auf bestätigte Buchungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit einem Gästeführervertrag ist mein Hauptwohnsitz München.
    22. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in deutscher und englischer Fassung verfügbar. Fremdsprachige Versionen haben nur und ausschließlich Übersetzungscharakter.
    23. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    24. Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der restlichen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Gerichtsstand ist ausschließlich mein Hauptwohnsitz München. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    25. Diese AGB gelten ab dem 1. September 2016.

Barbara Schöne
Stadträtin a. D.
Offizieller Gästeführer von München in Deutsch, Englisch und Französisch

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www.gaestefuehrer-muenchen.de

München, Im Januar 2023

 


Standard Terms and Conditions (AGB)

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My name is Barbara Schöne, self employed Official Tour Guide of the City of Munich since 40 years

Contracts between me as tour guide and my customer are subject to the terms and conditions as follows:

      1. My tour guide fee for guided walking tours / guided bus tours / excursions and guided tours in museums and sightseeing highlights in and around Munich are to seen under a separate button on my website.
      2. The maximum group size for a walking tour is 20/25 persons, unless agreed otherwise in a written manner ahead of the tour.
      3. The maximum group size for guided museum tours is 15 persons.
      4. All enquiries must be in writing using the contact form on my websites or sent by e-mail to barbara.g.schoene(at)gmx.de. Bookings are not binding until confirmed in writing by me as your tour guide. In case I am already booked otherwise and cannot take the tour I may look for another Official Tour Guide at the expense of my contractor. In that case I will bill for example 1 hour time fee by adding EUR 30 extra for telephone calls / mobile phone calls / postage / FAX  etc..
      5. My fee as a tour guide is not subject to the Value Added Tax according to § 19 UStG in Germany.
      6. Unless agreed otherwise payment is made at the very latest on the day of the tour before starting the tour directly to me as your tour guide in CASH against written receipt.
      7. Entrance charges, fares for taxis or public transportation etc. are not included in my tour guide fee. Unless agreed otherwise, entrance charges and fares must be booked / reserved by the customer at the customer’s expense.
      8. No audio or visual recordings of my guided tour are permitted, especially of me as your tour guide. This applies also for your chauffeur / bus driver.
      9. Cancellation:
      10. Cancellation between 14 and 5 days prior to the agreed guided tour date the cancellation fee charged is 50% of the agreed fee.
      11. For cancellation within the 4 working days prior to the agreed guided tour date then the entire agreed fee will be charged by me and has to be paid by my contractor.
        Cancellations must be one in a written form.
      12. In case the tour group is late, I as your tour guide will wait up to 30 minutes at the agreed meeting point. The duration of the guided tour is then shortened accordingly. If the group fails to appear at the agreed place after 30 minutes I am entitled as tour guide to be released of my obligation to conduct the tour but I am still entitled to the agreed tour guide fee to be paid by the contractor.
      13. Participation in the guided tours is at the group members’ own risk. My tour guide’s liability is limited to gross negligence and intent. The amount of the claim for compensation is limited to the amount of the agreed tour guide fee. This does not apply to loss or damage arising from injury to life, limb or health. As tour guide I am not liable for any mistakes or for loss or damage sustained by the customer due to third-party culpability or third-party breach of public safety duties.
      14. If the fulfilment of the contract is jeopardized, impaired or impossible because of force majeure, the tour guide can withdraw from the agreed tour or interrupt it. In such a case the customer’s claims against the tour guide are excluded. The agreed fee is owed pro rata temporis for the service already rendered.
      15. If I as tour guide get sick all of sudden or have urgent personal reasons (e.g. accident/death in my family etc.) I am entitled to withdraw from the tour. In such a case the customer’s claims against me as tour guide are excluded. In this case the customer does not owe me any tour guide fee.
        In the event of any sickness or if I may be prevented from conducting the tour I will endeavor to arrange for another official tour guide as replacement, but I am not obliged to do so.
      16. Confirmed bookings are subject to German law and German law alone. The place of jurisdiction for all disputes arising from and in connection with a guided tour contract is Munich/Germany.
      17. These Standard Terms and Conditions are available in German and English.
      18. The English version is merely translation.
      19. These Standard Terms and Conditions are valid from September 1st, 2016.

Barbara Schöne
Stadträtin a. D.
Official Tour Guide of the City of Munich in German, English and French
Klopstockstraße 8, 8084 München

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